Meyer, Schwarz & Grauli oHG

Das Ende der Riester-Rente.

Der Beginn des Altersvorsorgedepots.

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente. ETFs, höhere Förderung und erstmals auch für Selbstständige. 

Eines der spannendsten staatlich geförderten Vorsorgekonzepte der letzten Jahre – insbesondere für renditeorientierte Sparer, Familien und viele Selbstständige.

Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr

ETFs & Aktien mit 100 % Aktienquote geplant

Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für unter 25 Jährige  

Erstmals auch für viele Selbstständige & Freiberufler

Kostendeckel für Standarddepot soll max. 1 % betragen

Keine Pflicht zur Beitragsgarantie – höhere Renditechancen

📊 Auf einen Blick

540 €

max. Grundzulage / Jahr

300 €

max. Kinderzulage (pro Kind)

1.800 €

Geförderter Höchstbeitrag

≤ 1 %

vsl. Kostendeckel p. a.

01.01.2027

Startdatum des neuen Systems

Hinweis zum Gesetzgebungsstand: Die folgenden Informationen beziehen sich noch auf den aktuellen Gesetzesstand und können sich bis zum endgültigen Inkrafttreten noch ändern.

(Stand: 12. Mai 2026)

ℹ️ Neue Riester-Verträge können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Ab 2027 soll dann nur noch das neue Altersvorsorgedepot gelten!

WAS IST NEU

Eine der größten Rentenreformen seit 20 Jahren.

Am 27. März 2026 hat der Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Was das für Sie bedeutet – hier schon mal klar und verständlich erklärt.

Die Riester-Rente war seit ihrer Einführung 2002 ein Flaggschiff der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland.

Doch Riester hat viele Erwartungen nicht erfüllt: komplexe Förderung, Kostenstruktur und Garantiepflichten haben die Attraktivität für viele Sparer reduziert.

Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) bricht mit dieser Logik. Je nach Produktvariante können Beiträge künftig stärker kapitalmarktorientiert in Fonds, ETFs oder Aktienanlagen investiert werden – ohne verpflichtende 100 %-Beitragsgarantie.

Das Ergebnis: höhere Renditechancen, niedrigere Kosten, mehr Flexibilität – und ein System, das endlich auch für Selbstständige und Freiberufler zugänglich ist.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie bisher weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist ab 2027 geplant.

Einführung der Riester-Rente – staatliche Förderung mit Beitagsgarantie

Rückgang bei Neuverträgen – Kostenstruktur und geringe Renditen machen Riester unattraktiv

Bundestag beschließt die Reform – wahrscheinlich größte Rentenreform seit zwei Jahrzehnten

Das Ende der Riester-Rente.

Das Altersvorsorgedepot mit dem neuen Fördersystem startet. 

Förderung auch für EU/EWR-Ausländer mit deutscher Steuerpflicht

STAATLICHE FÖRDERUNG

Bis zu 540 € Förderung pro Jahr.

💶

Grundzulage Stufe 1

180 €

für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr

0,50 € Zulage pro gespartem Euro

Bereits ab 30 € pro Monat erreichbar

Zulage wird über den Anbieter bzw. das Förderverfahren dem Vertrag gutgeschrieben, sofern die gesetzl. Voraussetzungen erfüllt sind.

📈

Grundzulage gesamt

540 €

max. Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr

3× mehr als die alte Riester-Grundzulage

150 € pro Monat eigener Beitrag genügt

Stufe 2: 0,25 € je Euro von 361 – 1.800 €

👶🏼

Kinderzulage

300 €

pro Jahr

Volle Kinderzulage bereits ab 25 € Monatsbeitrag

Für kindergeldberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahr 2008

Zusätzlich zur Grundzulage möglich

📌 Rechenbeispiel: Angestellter, 35 Jahre mit 1. Kind

1.800 €

Eigenbeitrag / Jahr

+ 540 €

Grundzulage

+ 300 €

Kinderzulage

= 2.640 €

Gesamtanlage / Jahr

Förderquote bezogen auf den Eigenbeitrag rund 47 %. Bezogen auf die Gesamtanlage entspricht die Förderung rund 32 %.

FÖRDERRECHNER

Wie viel Förderung erhalten Sie?

Berechnen Sie Ihre persönliche staatliche Förderung durch das neue Altersvorsorgedepot – in unter 30 Sekunden.

Ihre Angaben
Eigenbeitrag pro Jahr
1.800 €
Grundzulage Staat
540 €
Kinderzulage(n)
300 €
Berufseinsteigerbonus (einmalig)
0 €
Gesamtanlage pro Jahr (fortlaufend)
2.640 €
Gesamtanlage im ersten Jahr
2.840 €
Förderquote
47 %

Einfache Modellrechnung, die sich auf den Eigenbetrag bezieht. Individuelle Ergebnisse können abweichen.

Diese Informationen besitzen kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Es gelten immer die individuellen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen.

DIREKTVERGLEICH

Altersvorsorgereform vs. Riester-Rente.

Ein klarer Vergleich zeigt, warum das neue System für die meisten Sparer deutlich attraktiver sein kann.

Merkmal

Rister-Rente (alt)

Altersvorsorgereform (ab 2027)

Grundzulage

175 € / Jahr (fix)

✅ bis 540 € / Jahr (proportional)

Kinderzulage

180 € / 300 € pro Kind

✅ 300 € ab nur 25 € Eigenbeitrag/Monat

Berufseinsteigerbonus

Nein

✅ Einmalig 200 € für unter 25 Jährige 

Beitragsgarantie

100 %

✅ Wählbar: 100 %, 80 % oder keine Garantie

Investitionsmöglichkeiten

Versicherungsmantel

✅ Geplant sind ETFs, Aktien, Fonds – bis 100 % Aktienquote

Kostendeckel

Kein gesetzlicher Deckel

✅ Für das Standarddepot ist ein Kostendeckel von max. 1,0 % vorgesehen

Selbstständige förderberechtigt

Nein

✅ Selbstständigen & Freiberufler nach gewissen Voraussetzungen

Auszahlung

Lebenslange Rente oder Kombination (30 % Einmalzahlung)

✅ Auszahlungsplan, lebenslange Rente oder Kombination (30 % Einmalzahlung)

Anbieter-Wechsel

Aufwändig

✅ Erleichtert

Neuverträge

Ab 2027 nicht mehr möglich

✅ Voraussichtlich ab 01.01.2027 verfügbar

PRODUKTVARIANTEN

Drei Modelle - für jeden den richtigen.

Das neue System bietet echte Wahlfreiheit: Sie entscheiden, wie viel Sicherheit Sie benötigen und wie wichtig Ihnen Renditechancen sind.

FÜR SICHERHEITSORIENTIERTE

100 % - Garantieprodukt

Alle Beiträge am Ende der Laufzeit garantiert.

Vollständige Beitragsgarantie

Geringeres Kapitalmarktrisiko

Planbare Mindestleistung

Geeignet für z. B. kurze Anlagehorizonte

🛡️Garantiert: 100 % der Einzahlungen

FÜR AUSGEWOGENE

80 % - Garantieprodukt

Sicherheitspuffer mit mehr Renditepotenzial

80 % der Beiträge garantiert

Mehr Kapitalmarktexposure möglich

Balance zwischen Risiko & Sicherheit

Eher für mittlere Anlagehorizonte

⚖️ Garantiert: 80 % der Einzahlungen

FÜR RENDITEORIENTIERTE

Altersvorsorgedepot

Das Herzstück der Reform.

100 % Aktienquote geplant (z. B. ETFs)

Keine Renditeblockade durch Garantie

Beim Standarddepot mit Kostendeckel

Höhere Renditechancen 

📈 Keine Garantie - max. Renditechancen

SO FUNKTIONIERT ES

In 4 Schritten zum Altersvorsorgedepot.

1

Beratungsgespräch

Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Einkommen, Kinder, Anlagehorizont und Risikobereitschaft. Ergebnis: Ihre persönliche Förderquote.

2

Produktauswahl

Gemeinsam wählen wir das passende Modell was zu Ihren Zielen und Wünschen passt.

3

Depot eröffnen

Ab dem 1. Januar 2027 (voraussichtlich) können Sie das Altersvorsorgedepot eröffnen – volldigital oder mit persönlicher Begleitung durch unser Team.

4

Förderung & Aufbau

Ihre Zulagen werden gutgeschrieben. Sie investieren in Ihre gewählte ETF-Strategie und bauen kontinuierlich Vermögen auf.

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders für:

Das neue System ist deutlich breiter aufgestellt als Riester. Wer profitiert am meisten?

💼

Selbstständige & Freiberufler

Erstmals staatlich gefördert!

Rund 4 Millionen Selbstständige hatten in der Regel keinen Zugang zur Riester-Förderung. Diese Lücke soll ab 2027 geschlossen werden – mit denselben Zulagenbeträgen wie für Angestellte.

👶🏼

Familie mit Kindern

Die volle Kinderzulage von 300 € pro Kind gibt es bereits ab 25 € Monatsbeitrag.

Wer 2 Kinder hat, erhält 600 € Kinderzulage + bis zu 540 € Grundzulage – insgesamt bis zu 1.140 € staatliche Förderung pro Jahr.

📈

Langfristig orientierte Sparer

Wer mindestens 15–20 Jahre Anlagehorizont hat, kann von der renditestarken Option ohne Garantie profitieren.

Historisch betrachtet haben z. B. weltweit gestreute ETFs, über jeden 15-Jahres-Zeitraum der Geschichte positive Renditen erzielt.

💶

Gutverdiener mit hoher Steuerlast

Zusätzlich zur Zulage können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt sich eine zusätzliche steuerliche Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr.

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BESTEHENDE RIESTER-VERTRÄGE

Was passiert mit Ihrem Riester-Vertrag?

01

Vertrag weiterführen (Bestandsschutz)

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die bisherige Förderung (175 € Grundzulage) bleibt erhalten. Kein Handlungsbedarf, wenn Sie mit Ihrem Vertrag zufrieden sind.

✅ Empfehlenswert bei guten Konditionen

02

Ins Altersvorsorgedepot wechseln

Sie können Ihr Guthaben ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen – alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten.

Ein Wechsel kann Vorteile durch stärkere Kapitalmarktorientierung, neue Förderlogik und potenziell niedrigere Kosten bieten. Ob das im Einzelfall vorteilhaft ist, muss aber individuell geprüft werden.

✅ Kann die sinnvollste Option sein

03

Vertrag kündigen

Finger weg!

Bei Kündigung müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das kann mehrere tausend Euro kosten und ist fast immer die schlechteste Option.

❌ Fast immer die falsche Wahl

Ob ein Wechsel ins neue System für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Restlaufzeit, dem aktuellen Guthaben und den Konditionen Ihres Anbieters ab. Diese Informationen besitzen kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Es gelten immer die individuellen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Sie haben noch Fragen?

Dann senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage mit ihrem Anliegen.

Viele Riester-Produkte litten unter einer komplexer Förderungsstruktur und der verpflichtenden Beitragsgarantie. Dadurch waren die Renditechancen häufig begrenzt.

Das neue Altersvorsorgedepot erlaubt erstmals Investieren in ETFs und Aktien ohne Garantiepflicht. Dazu kommt eine deutlich höhere Grundzulage (bis 540 € statt 175 €) und die Öffnung für Selbstständige und Freiberufler.

Im Kern: weniger Kosten, mehr Rendite, mehr Flexibilität.

Ja – das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform. Bisher waren Selbstständige und Freiberufler von der Riester-Förderung ausgeschlossen (außer über Umwege).

Ab dem 1. Januar 2027 sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibenden, unter gewissen Voraussetzungen, förderberechtigt und erhalten dieselben Zulagen wie Angestellte.

Nein – eine Kündigung ist in der Regel nicht zu empfehlen!

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Eine Kündigung würde zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile führen.

Aktuell heißt es, dass Sie freiwillig in das neue System wechseln können – aber das muss individuell geprüft werden.

Ohne Garantieprodukt kann das Depot zwischenzeitlich Schwankungen unterliegen – das ist beim Investieren am Kapitalmarkt normal.

Entscheidend ist der Anlagehorizont: Zum Beispiel haben weltweit gestreute ETFs bei 15 oder mehr Jahren historisch in jedem Zeitraum positive Renditen erzielt.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann das 80 %- oder 100 %-Garantieprodukt wählen.

Sie haben drei Optionen:

  1. Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr,
  2. lebenslange monatliche Rente, oder
  3. eine Kombination aus beidem: bis zu 30 % des Guthabens als Einmalzahlung plus monatliche Verrentung des Rests.

Berufseinsteigerbonus: 200 € extra für junge Vorsorgende

Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten.

Der frühe Einstieg lohnt sich doppelt: Sie profitieren länger von der staatlichen Förderung und geben Ihrem Vorsorgekapital mehr Zeit, durch den Zinseszinseffekt zu wachsen.

Für Standardprodukte soll ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gelten. Die konkreten Kosten einzelner Anbieter und Produktvarianten müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich sind die Kosten aber gering – und das ist hier entscheidend: Der Unterschied zwischen 0,3 % und 1,0 % Kosten kann bei 40 Jahren Laufzeit und 1.800 € Einzahlung pro Jahr einen Unterschied von mehreren zehntausend Euro ausmachen.

Ja, ähnlich wie bei Riester können Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen (Günstigerprüfung).

Die jährliche Einzahlung in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ist auf maximal 6.840 € pro Jahr begrenzt. Staatlich gefördert werden davon bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.

Zusätzlich bleibt der Sonderausgabenabzug steuerlich relevant. Bisher konnten Altersvorsorgebeiträge bis maximal 2.100 € steuerlich geltend gemacht werden – inklusive Eigenbeiträgen und Zulageanspruch.

Künftig können bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dadurch kann der steuerlich relevante Höchstbetrag höher ausfallen als bisher.

Ein Beispiel: Ohne mittelbar zulageberechtigten Ehepartner und ohne Kinderzulage ergibt sich künftig ein möglicher Sonderausgabenabzug von 2.340 €:

1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Grundzulage = 2.340 €

Damit können Altersvorsorgende künftig mehr steuerlich geltend machen als im bisherigen Riester-System.

Neue Altersvorsorgedepots können voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 eröffnet werden.

Da mit einem stärkeren Ansturm gerechnet wird, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. Zulagen werden wahrscheinlich nicht rückwirkend gezahlt – jeder Tag Verzögerung nach dem möglichen Startdatum ist ein Tag ohne Förderung.

Wir empfehlen, die Beratung noch in 2026 zu starten.

Zusammen in die Zukunft.

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  • Schlüsselversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Nachhaftung von bis zu 5 Jahren
Altersvorsorge

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