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Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente. ETFs, höhere Förderung und erstmals auch für Selbstständige.
Eines der spannendsten staatlich geförderten Vorsorgekonzepte der letzten Jahre – insbesondere für renditeorientierte Sparer, Familien und viele Selbstständige.
✓ Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr
✓ ETFs & Aktien mit 100 % Aktienquote geplant
✓ Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für unter 25 Jährige
✓ Erstmals auch für viele Selbstständige & Freiberufler
✓ Kostendeckel für Standarddepot soll max. 1 % betragen
✓ Keine Pflicht zur Beitragsgarantie – höhere Renditechancen
max. Grundzulage / Jahr
max. Kinderzulage (pro Kind)
Geförderter Höchstbeitrag
vsl. Kostendeckel p. a.
Startdatum des neuen Systems
Hinweis zum Gesetzgebungsstand: Die folgenden Informationen beziehen sich noch auf den aktuellen Gesetzesstand und können sich bis zum endgültigen Inkrafttreten noch ändern.
(Stand: 12. Mai 2026)
Am 27. März 2026 hat der Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Was das für Sie bedeutet – hier schon mal klar und verständlich erklärt.
Die Riester-Rente war seit ihrer Einführung 2002 ein Flaggschiff der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland.
Doch Riester hat viele Erwartungen nicht erfüllt: komplexe Förderung, Kostenstruktur und Garantiepflichten haben die Attraktivität für viele Sparer reduziert.
Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) bricht mit dieser Logik. Je nach Produktvariante können Beiträge künftig stärker kapitalmarktorientiert in Fonds, ETFs oder Aktienanlagen investiert werden – ohne verpflichtende 100 %-Beitragsgarantie.
Das Ergebnis: höhere Renditechancen, niedrigere Kosten, mehr Flexibilität – und ein System, das endlich auch für Selbstständige und Freiberufler zugänglich ist.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie bisher weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist ab 2027 geplant.
Einführung der Riester-Rente – staatliche Förderung mit Beitagsgarantie
Rückgang bei Neuverträgen – Kostenstruktur und geringe Renditen machen Riester unattraktiv
Bundestag beschließt die Reform – wahrscheinlich größte Rentenreform seit zwei Jahrzehnten
Das Ende der Riester-Rente.
Das Altersvorsorgedepot mit dem neuen Fördersystem startet.
Förderung auch für EU/EWR-Ausländer mit deutscher Steuerpflicht
180 €
für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
✓ 0,50 € Zulage pro gespartem Euro
✓ Bereits ab 30 € pro Monat erreichbar
✓ Zulage wird über den Anbieter bzw. das Förderverfahren dem Vertrag gutgeschrieben, sofern die gesetzl. Voraussetzungen erfüllt sind.
540 €
max. Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr
✓ 3× mehr als die alte Riester-Grundzulage
✓ 150 € pro Monat eigener Beitrag genügt
✓ Stufe 2: 0,25 € je Euro von 361 – 1.800 €
300 €
pro Jahr
✓ Volle Kinderzulage bereits ab 25 € Monatsbeitrag
✓ Für kindergeldberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahr 2008
✓ Zusätzlich zur Grundzulage möglich
Eigenbeitrag / Jahr
Grundzulage
Kinderzulage
Gesamtanlage / Jahr
Förderquote bezogen auf den Eigenbeitrag rund 47 %. Bezogen auf die Gesamtanlage entspricht die Förderung rund 32 %.
Berechnen Sie Ihre persönliche staatliche Förderung durch das neue Altersvorsorgedepot – in unter 30 Sekunden.
Einfache Modellrechnung, die sich auf den Eigenbetrag bezieht. Individuelle Ergebnisse können abweichen.
Diese Informationen besitzen kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Es gelten immer die individuellen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen.
Ein klarer Vergleich zeigt, warum das neue System für die meisten Sparer deutlich attraktiver sein kann.
Das neue System bietet echte Wahlfreiheit: Sie entscheiden, wie viel Sicherheit Sie benötigen und wie wichtig Ihnen Renditechancen sind.
Alle Beiträge am Ende der Laufzeit garantiert.
→ Vollständige Beitragsgarantie
→ Geringeres Kapitalmarktrisiko
→ Planbare Mindestleistung
→ Geeignet für z. B. kurze Anlagehorizonte
Sicherheitspuffer mit mehr Renditepotenzial
→ 80 % der Beiträge garantiert
→ Mehr Kapitalmarktexposure möglich
→ Balance zwischen Risiko & Sicherheit
→ Eher für mittlere Anlagehorizonte
Das Herzstück der Reform.
→ 100 % Aktienquote geplant (z. B. ETFs)
→ Keine Renditeblockade durch Garantie
→ Beim Standarddepot mit Kostendeckel
→ Höhere Renditechancen
1
Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Einkommen, Kinder, Anlagehorizont und Risikobereitschaft. Ergebnis: Ihre persönliche Förderquote.
2
Gemeinsam wählen wir das passende Modell was zu Ihren Zielen und Wünschen passt.
3
Ab dem 1. Januar 2027 (voraussichtlich) können Sie das Altersvorsorgedepot eröffnen – volldigital oder mit persönlicher Begleitung durch unser Team.
4
Ihre Zulagen werden gutgeschrieben. Sie investieren in Ihre gewählte ETF-Strategie und bauen kontinuierlich Vermögen auf.
Das neue System ist deutlich breiter aufgestellt als Riester. Wer profitiert am meisten?
Erstmals staatlich gefördert!
Rund 4 Millionen Selbstständige hatten in der Regel keinen Zugang zur Riester-Förderung. Diese Lücke soll ab 2027 geschlossen werden – mit denselben Zulagenbeträgen wie für Angestellte.
Die volle Kinderzulage von 300 € pro Kind gibt es bereits ab 25 € Monatsbeitrag.
Wer 2 Kinder hat, erhält 600 € Kinderzulage + bis zu 540 € Grundzulage – insgesamt bis zu 1.140 € staatliche Förderung pro Jahr.
Wer mindestens 15–20 Jahre Anlagehorizont hat, kann von der renditestarken Option ohne Garantie profitieren.
Historisch betrachtet haben z. B. weltweit gestreute ETFs, über jeden 15-Jahres-Zeitraum der Geschichte positive Renditen erzielt.
Zusätzlich zur Zulage können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt sich eine zusätzliche steuerliche Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr.
Erleben Sie ein einzigartigen Abend, der Genuss und Grundwissen zum Kapitalmarkt perfekt verbindet – 100 % kostenlos.
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01
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die bisherige Förderung (175 € Grundzulage) bleibt erhalten. Kein Handlungsbedarf, wenn Sie mit Ihrem Vertrag zufrieden sind.
02
Sie können Ihr Guthaben ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen – alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten.
Ein Wechsel kann Vorteile durch stärkere Kapitalmarktorientierung, neue Förderlogik und potenziell niedrigere Kosten bieten. Ob das im Einzelfall vorteilhaft ist, muss aber individuell geprüft werden.
03
Finger weg!
Bei Kündigung müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das kann mehrere tausend Euro kosten und ist fast immer die schlechteste Option.
Ob ein Wechsel ins neue System für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Restlaufzeit, dem aktuellen Guthaben und den Konditionen Ihres Anbieters ab. Diese Informationen besitzen kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Es gelten immer die individuellen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen.
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage mit ihrem Anliegen.
Viele Riester-Produkte litten unter einer komplexer Förderungsstruktur und der verpflichtenden Beitragsgarantie. Dadurch waren die Renditechancen häufig begrenzt.
Das neue Altersvorsorgedepot erlaubt erstmals Investieren in ETFs und Aktien ohne Garantiepflicht. Dazu kommt eine deutlich höhere Grundzulage (bis 540 € statt 175 €) und die Öffnung für Selbstständige und Freiberufler.
Im Kern: weniger Kosten, mehr Rendite, mehr Flexibilität.
Ja – das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform. Bisher waren Selbstständige und Freiberufler von der Riester-Förderung ausgeschlossen (außer über Umwege).
Ab dem 1. Januar 2027 sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibenden, unter gewissen Voraussetzungen, förderberechtigt und erhalten dieselben Zulagen wie Angestellte.
Nein – eine Kündigung ist in der Regel nicht zu empfehlen!
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Eine Kündigung würde zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile führen.
Aktuell heißt es, dass Sie freiwillig in das neue System wechseln können – aber das muss individuell geprüft werden.
Ohne Garantieprodukt kann das Depot zwischenzeitlich Schwankungen unterliegen – das ist beim Investieren am Kapitalmarkt normal.
Entscheidend ist der Anlagehorizont: Zum Beispiel haben weltweit gestreute ETFs bei 15 oder mehr Jahren historisch in jedem Zeitraum positive Renditen erzielt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann das 80 %- oder 100 %-Garantieprodukt wählen.
Sie haben drei Optionen:
Berufseinsteigerbonus: 200 € extra für junge Vorsorgende
Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten.
Der frühe Einstieg lohnt sich doppelt: Sie profitieren länger von der staatlichen Förderung und geben Ihrem Vorsorgekapital mehr Zeit, durch den Zinseszinseffekt zu wachsen.
Für Standardprodukte soll ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gelten. Die konkreten Kosten einzelner Anbieter und Produktvarianten müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Grundsätzlich sind die Kosten aber gering – und das ist hier entscheidend: Der Unterschied zwischen 0,3 % und 1,0 % Kosten kann bei 40 Jahren Laufzeit und 1.800 € Einzahlung pro Jahr einen Unterschied von mehreren zehntausend Euro ausmachen.
Ja, ähnlich wie bei Riester können Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen (Günstigerprüfung).
Die jährliche Einzahlung in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ist auf maximal 6.840 € pro Jahr begrenzt. Staatlich gefördert werden davon bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.
Zusätzlich bleibt der Sonderausgabenabzug steuerlich relevant. Bisher konnten Altersvorsorgebeiträge bis maximal 2.100 € steuerlich geltend gemacht werden – inklusive Eigenbeiträgen und Zulageanspruch.
Künftig können bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dadurch kann der steuerlich relevante Höchstbetrag höher ausfallen als bisher.
Ein Beispiel: Ohne mittelbar zulageberechtigten Ehepartner und ohne Kinderzulage ergibt sich künftig ein möglicher Sonderausgabenabzug von 2.340 €:
1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Grundzulage = 2.340 €
Damit können Altersvorsorgende künftig mehr steuerlich geltend machen als im bisherigen Riester-System.
Neue Altersvorsorgedepots können voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 eröffnet werden.
Da mit einem stärkeren Ansturm gerechnet wird, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. Zulagen werden wahrscheinlich nicht rückwirkend gezahlt – jeder Tag Verzögerung nach dem möglichen Startdatum ist ein Tag ohne Förderung.
Wir empfehlen, die Beratung noch in 2026 zu starten.
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