Meyer, Schwarz & Grauli oHG

Privathaftpflicht
von AXA.

Unsere private Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Sie unabsichtlich verursachen.

Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – und Schadenssummen können in die Millionen gehen.

Eine Privathaftpflicht von AXA ist daher unverzichtbar und überraschend günstig.

Private Haftpflichtversicherung
Siegel - Private Haftpflichtversicherung

Versicherungssumme bis zu 60 Mio. Euro

Monatlich kündbar

Vertrauensgarantie: 45 Tage Widerrufsrecht

Die private Haftpflichtversicherung - Für ein sorgenfreies Leben.

Ein verschütteter Kaffee, eine Schramme am Auto des Nachbarn oder eine zerbrochene Vase beim Blumengießen – was wie eine kleine Unachtsamkeit wirkt, kann schnell teuer werden. Denn wer einen Schaden verursacht, haftet grundsätzlich dafür. Ob Sachschaden oder schwerwiegender Personenschaden: Die finanziellen Folgen können erheblich sein und im schlimmsten Fall die eigene Existenz gefährden.

Damit ein unglücklicher Moment nicht zur lebenslangen Belastung wird, ist die private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Mit dem Schutz der AXA sind Sie im Ernstfall abgesichert – und das bereits zu einem geringen Jahresbeitrag. Vorsorge war noch nie so einfach.

Das Wichtigste zum Thema - Privathaftpflicht.

Warum benötige Ich eine private Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung bietet essenziellen Schutz und übernimmt Kosten für Schadensersatzforderungen, wenn Sie unbeabsichtigt fremdes Eigentum beschädigen oder jemanden verletzen. AXA übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht.

Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede Privatperson sinnvoll. Schon kleine Unachtsamkeiten wie übersehene Fußgänger beim Radfahren oder eine heruntergeschmissene Designer-Vase bei Freunden können zu großen Schäden führen, die teuer werden können.

Ist es Pflicht eine private Haft­pflichtversicherung zu haben?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist keine verpflichtende Versicherung. Der Begriff "Pflicht" in Privathaftpflichtversicherung bezieht sich auf die Haftung. Haftpflicht bedeutet: Sie sind gesetzlich verpflichtet, für Schäden zu haften, die Sie verursacht haben.

Sechs Gründe für eine Haftpflicht mit AXA.

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Egal, ob Sie daheim sind oder auf Reisen: Mit unserem umfassenden Schutz sind Sie überall und rund um die Uhr bestens abgesichert.

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Wir übernehmen Ihren Schaden schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten – für Ihre volle Zufriedenheit.

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Wir binden Sie nicht mit langen Kündigungsfristen – bei uns können Sie Ihren Vertrag jederzeit täglich kündigen.

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Nehmen Sie sich Zeit, um sicherzugehen – Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 45 Tagen problemlos widerrufen.

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Entscheiden Sie sich für unsere exklusiven Online-Tarife „S – Grundschutz“, „M – Gut versichert“ und „L – Top-Schutz“, ohne sich langfristig zu binden.

Passen Sie Ihren Schutz einfach an Ihre aktuelle Lebenssituation an.
– Ein Wechsel ist täglich problemlos möglich.

Der günstigste Basistarif „S“ bietet bereits eine Versicherungssumme von bis zu 5 Mio. Euro und deckt wichtige Alltagsbereiche ab. Dieser ist ideal für Singles oder Studenten ohne spezielle Zusatzleistungen, zum Beispiel für nur 1,49 Euro* monatlich bei jährlicher Zahlung.

Bei Veränderungen Ihrer Lebensumstände können Sie problemlos zu den umfangreicheren Tarifen „M“ und „L“ wechseln. Diese bieten dann viele Extra-Leistungen wie Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverluste und die Forderungsausfalldeckung.

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung

Sie haben noch Fragen?

Dann senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage mit ihrem Anliegen.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter.

Gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, Schadensersatz leisten.

Besonders bei Personenschäden, aber auch bei Sachschäden, können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Da die Haftung von Privatpersonen in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt ist, kann eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einem finanziellen Ruin führen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie davor.

Diese Versicherung deckt also die Schäden ab, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem fungiert sie als eine Art Rechtsschutzversicherung, indem sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen berechtigt sind, und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Die Kosten Ihrer privaten Haftpflichtversicherung passen sich Ihren Bedürfnissen an.

Abhängig von den gewählten Leistungen, der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung beginnen unsere Online-Tarife bereits bei 1,49 € pro Monat.

Unsere günstige Privathaftpflichtversicherung ist flexibel: Sie können Ihren Versicherungsschutz jederzeit erweitern und zusätzliche Leistungen hinzubuchen. Mit dem Familientarif ist Ihre gesamte Familie – einschließlich deliktunfähiger Kinder – zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis mitversichert und vor den finanziellen Folgen hoher Schadensersatzansprüche geschützt.

Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht.

  • Haushaltszugehörige Kinder: Alle unverheirateten Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, sind automatisch mitversichert – dazu zählen auch die Kinder Ihres Partners sowie Adoptiv- und Pflegekinder.
  • Versicherungsschutz im Ausland: Der Schutz gilt auch im Urlaub oder bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
  • Kinder in Ausbildung oder Studium: Unverheiratete Kinder bleiben versichert, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen, z. B. während des Studiums, einer Ausbildung, des Zivildienstes, Grundwehrdienstes oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres. Nach Abschluss von Studium oder Ausbildung gilt der Schutz noch für eine Übergangszeit von einem Jahr.
  • Kinder zu Besuch: Auch Kinder, die nur vorübergehend in Ihrer Obhut sind, wie Kinder von getrennt lebenden Eltern oder Freunde Ihrer Kinder, sind versichert – vorausgesetzt, keine andere Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jeden Menschen unverzichtbar und zählt zu den wichtigsten Versicherungen.

Missgeschicke können jederzeit passieren und schwere Folgen nach sich ziehen. Laut BGB haften Sie für fahrlässig verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Insbesondere bei Personenschäden können die Schadensersatzforderungen Millionen erreichen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme und bietet somit günstigen, umfangreichen Schutz.

Bei AXA beträgt die Deckungssumme im Tarif „S“ wahlweise 5 oder 10 Millionen Euro, im Tarif „M“ 30 Millionen Euro. Im Premium-Tarif „L“ sind Sie sogar mit bis zu 60 Millionen Euro versichert.

Eine eigene Privathaftpflichtversicherung wird sinnvoll, sobald die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

Beginnen Sie eine zweite Ausbildung, ein weiteres Studium, steigen ins Berufsleben oder ein Referendariat ein, oder heiraten, können Sie nicht mehr Teil der Familienversicherung bleiben. Bis zu diesem Zeitpunkt können unverheiratete Kinder, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie deliktunfähige Kinder, in die Familienversicherung integriert werden.

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können grundsätzlich neben dem Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Versicherungsschutz für Drohnen nach Tarif.

  • Tarif L: Drohnen mit einem Fluggewicht von bis zu 5 kg.
  • Tarif M: Drohnen mit einem Fluggewicht von bis zu 250 g.
  • Tarif S: Drohnen sind in diesem Tarif nicht versichert.

Versicherungsschutz für fremde Schlüssel und Code Cards.

  • Tarif M und Tarif L: Schäden durch den Verlust dienstlicher, beruflicher oder privater fremder Schlüssel sowie Code Cards sind bis zu 30.000 € versichert.

Wichtig: Der Verlust Ihrer eigenen Schlüssel, die sich in Ihrem privaten Besitz befinden, ist nicht versichert, da die Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden an fremdem Eigentum oder gegenüber Dritten abdeckt.

Selbstbeteiligung und Mindestschadenhöhe in der Haftpflichtversicherung.

  • Sie wählen bei Vertragsabschluss Ihre Selbstbeteiligung:
    • Keine Selbstbeteiligung
    • 150 € oder 300 € Selbstbeteiligung pro Schadenfall
  • Mindestschadenhöhe für Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen:
    • Tarif S: Keine Schadenübernahme
    • Tarif M: Schadenübernahme ab 501 €
    • Tarif L: Volle Schadenübernahme ohne Selbstbeteiligung

Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist die Privathaftpflicht eine freiwillige Versicherung. Sie haben also die Wahl. Dennoch ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. Mit geringen Kosten können Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.

Schon kleine Missgeschicke, wie ein verschütteter Kaffee auf einem Laptop oder eine zerbrochene Fensterscheibe, können zu Forderungen in drei- oder vierstelliger Höhe führen. Noch teurer wird es bei wertvollen Gegenständen wie Autos oder Wohnungen. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung könnten diese Schäden finanzielle Belastungen verursachen, die eine lebenslange Abzahlung erfordern.

Im schlimmsten Fall, wenn die Gesundheit anderer Menschen beeinträchtigt wird, können die Kosten sogar in die Millionen gehen. Hierzu zählen ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Gehaltsausfälle und Schmerzensgeld. Zudem können lebenslange Zahlungen nötig werden, wenn der Geschädigte dauerhafte gesundheitliche Schäden erleidet. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden zufügen.

Es wird zwischen Personen-, Vermögens-, Sach- und Mietsachschäden unterschieden:

  • Personenschäden: Diese treten auf, wenn ein Mensch durch ein Ereignis körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt wird, oder sogar stirbt. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten wie Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld. Da Personenschäden besonders teuer sein können, ist eine ausreichende Versicherungssumme entscheidend. AXA bietet im Basistarif „S“ eine Versicherungssumme von 5 oder 10 Millionen Euro. Höhere Deckungssummen von 30 Millionen Euro im Tarif „M“ und 60 Millionen Euro im Tarif „L“ sind ebenfalls verfügbar.
  • Vermögensschäden: Sind Schäden, die nicht direkt auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Man unterscheidet zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden.

Echte Vermögensschäden: Diese entstehen selten im privaten Bereich, etwa durch falsche Finanzberatung. Solche Schäden sind meist von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Unechte Vermögensschäden: Diese entstehen durch vorherige Personen- oder Sachschäden, die zu finanziellen Einbußen führen, wie Gehaltsausfälle durch eine lange Krankschreibung. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für unechte Vermögensschäden.

  • Mietsachschäden: Diese betreffen Schäden an gemieteten Räumlichkeiten, wie Ihrer Wohnung oder einem Festsaal. Dazu zählen Schäden an Fußböden, Türen oder Badezimmerkeramik. Wohingegen Schäden an beweglichen Sachen nicht als Mietschaden gelten. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt versehentlich verursachte Mietsachschäden bis zur im Vertrag vereinbarten Schadenssumme.

Bei AXA ist das Haftpflichtrisiko im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten übrigens automatisch mitversichert.

Ob ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, hängt von zwei Voraussetzungen ab: Der Schaden muss fahrlässig verursacht worden sein, und es muss eine andere Person betroffen sein.

Folgende Schäden sind in der Regel nicht abgedeckt:

  • Absichtlich verursachte Schäden: Schäden, die bewusst und mit Absicht verursacht werden, sind nicht versichert. Das betrifft sowohl die Beschädigung von Gegenständen als auch die Verletzung von Personen.
  • Schäden an eigenen Gegenständen: Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzforderungen Dritter. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum fallen nicht darunter. Hierfür wäre eine Hausratversicherung sinnvoll.
  • Schäden an Gegenständen von Mitversicherten: Mitglieder Ihres Haushalts können in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Diese sind dann jedoch selbst Versicherungsnehmer und können im Schadensfall keine Leistungen aus der Privathaftpflicht beanspruchen.
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen: Diese Gegenstände gelten während der Ausleihe als Ihr Eigentum, und die private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht. Im Premiumtarif „L“ von AXA sind solche Schäden jedoch bis zu 10.000 Euro abgedeckt.
  • Schäden durch Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienste: Helfen Sie beispielsweise einem Freund beim Umzug und verursachen dabei einen Schaden, haften Sie in den meisten Fällen nicht. AXA deckt jedoch solche Schäden in den Tarifen „M“ und „L“ bis zur Versicherungssumme ab.
  • Schäden durch das Führen eines Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeugs: Schäden, die beim Führen von motorbetriebenen Fahrzeugen entstehen, sind nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Für Autos gibt es die Kfz-Versicherung, und für Wasser- und Luftfahrzeuge gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen.
  • Schäden durch Ihren Hund: Hundehalter benötigen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Wenn Sie jedoch regelmäßig einen fremden Hund ausführen, ist das im „L“-Paket der Privathaftpflicht bei AXA inbegriffen.

Ihre private Haftpflichtversicherung

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Tarif S (ohne Zusatzbausteine)

Alter: 26 Jahre, Wohnort: 15230, Beziehungsstatus: single
und in den letzten 2 Jahren schadenfrei

Die gewählte Zahlungsweise ist jährlich per Lastschrift und die Selbstbeteiligung beträgt 300 €.

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