Ob im Privatleben oder im Dienst: Schon ein kleiner Fehler oder eine kurze Unachtsamkeit kann enorme Schäden verursachen, für die Sie vollständig haften.
Besonders bei Personenschäden können Schadensersatzforderungen schnell in die Millionen gehen. Daher ist die Kombination aus privater Haftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst essenziell.
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Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen, ohne die Versuchsanordnung ausreichend zu erklären. Dadurch bedienen die Schüler die teuren Messgeräte unsachgemäß, was zu einer Überhitzung und letztlich zu einem kostspieligen Schaden führt, da die Geräte ersetzt werden müssen.
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Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht stellt grobe Fahrlässigkeit fest, wodurch der Beamte persönlich für die entstandenen Schäden haftbar gemacht wird.
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Ein Mitarbeiter des Jugendamts verletzt während der Familienbetreuung seine Aufsichtspflicht, was dazu führt, dass ein Kind einen Unfall erleidet. Die entstehenden Behandlungskosten werden ihm angelastet. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen vor finanziellen Konsequenzen und übernimmt die Haftungskosten.
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Versäumt ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung, rechtzeitig Ansprüche seiner Behörde geltend zu machen, können die Forderungen verjähren – mit erheblichen finanziellen Folgen.
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Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung eines Steuerbescheids zu lange, kann die Steuerschuld verjähren, wodurch dem Staat wichtige Steuereinnahmen entgehen.
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Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt Schadenersatz für den entstandenen Gewinnausfall fordern.
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Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht ...
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Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen besteht im Anwendungsbereich.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstehen.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Da der öffentliche Dienst für solche Schäden nicht haftet, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für seine Angestellten zwingend erforderlich.
Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte. Der Leistungsumfang entspricht dem der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der einzige Unterschied liegt in der Bezeichnung: ‘Diensthaftpflichtversicherung’ gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, während ‘Amtshaftpflichtversicherung’ ausschließlich für Beamte verwendet wird.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie bei beruflich verursachten Schäden und Haftungsfällen – etwa wenn Ihnen im Dienst ein Fehler unterläuft, der Dritte finanziell oder rechtlich betrifft.
Die private Haftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden ab, die Ihnen im privaten Alltag passieren.
Während die meisten Menschen über eine private Haftpflicht verfügen, denken nur wenige an den beruflichen Schutz. Gerade für Beamte und Beschäftigte mit besonderer Verantwortung kann eine Diensthaftpflicht jedoch sinnvoll sein.
Diensthaftpflichtversicherungen enthalten oft berufsspezifische Klauseln, die über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung hinausgehen.
Gerade für Lehrerinnen und Lehrer kann sich z. B. eine Schlüsselversicherung lohnen – denn der Verlust eines Schulschlüssels kann schnell teuer werden, insbesondere wenn ganze Schließanlagen betroffen sind.
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Dann senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage mit ihrem Anliegen.
Die Privathaftpflicht schützt Sie vor unabsichtlichen Schäden im Privatleben, greift jedoch nicht bei Schäden, die im beruflichen Umfeld entstehen.
Mit einer Kombination aus privater und beruflicher Absicherung sind Sie rundum geschützt – und haben im Ernstfall nur einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ist eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht unverzichtbar.
Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, die durch Fehler im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen – sei es gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Dienstherrn oder Dritten.
Besonders bei grober Fahrlässigkeit können solche Forderungen schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Mit dieser Absicherung stehen Sie auch im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst unverzichtbar. Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, die durch Fehler während Ihrer Tätigkeit entstehen – ob gegenüber Ihrem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten.
Besonders bei grober Fahrlässigkeit können die Kosten schnell existenzbedrohende Höhen erreichen. Mit dieser Absicherung bleiben Sie auch im Ernstfall finanziell geschützt und sorgenfrei.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Besonders bei Personenschäden, die zu Krankenhausaufenthalten oder sogar zum Tod führen, können die Ansprüche schnell hohe Summen erreichen. Achten Sie deshalb auf eine ausreichende Versicherungssumme.
Wir beraten Sie gerne und individuell, um den besten Schutz für Sie zu gewährleisten.
Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist besonders wichtig für diejenigen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören beispielsweise:
Um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
Lassen Sie sich individuell beraten, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht abgedeckt:
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* So haben wir für Sie gerechnet:
Tarif S mit ausgewählter Diensthaftpflicht
Alter: 26 Jahre, Wohnort: 15230, Beziehungsstatus: single
und in den letzten 2 Jahren schadenfrei
Die gewählte Zahlungsweise ist jährlich per Lastschrift und die Selbstbeteiligung beträgt 300 €.
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02304 2444 444
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