Meyer, Schwarz & Grauli oHG

Diensthaftpflichtversicherung
für Beamte & Anwärter

Ob im Privatleben oder im Dienst: Schon ein kleiner Fehler oder eine kurze Unachtsamkeit kann enorme Schäden verursachen, für die Sie vollständig haften.

Besonders bei Personenschäden können Schadensersatzforderungen schnell in die Millionen gehen. Daher ist die Kombination aus privater Haftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst essenziell.

Diensthaftpflichtversicherung

Weltweit abgesichert

Bis zu 60 Mio. € Versicherungssumme

Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht

Täglich kündbar

Praxisbeispiele wo die Dienst- und
Vermögensschadenhaftpflicht greift

👩🏼‍🏫

Lehrer: Verletzung der Aufsichtspflicht führt zu einem Sachschaden.

Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen, ohne die Versuchsanordnung ausreichend zu erklären. Dadurch bedienen die Schüler die teuren Messgeräte unsachgemäß, was zu einer Überhitzung und letztlich zu einem kostspieligen Schaden führt, da die Geräte ersetzt werden müssen.

👮🏻‍♂️

Polizist: Verkehrsunfall durch grobe Fahrlässigkeit.

Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht stellt grobe Fahrlässigkeit fest, wodurch der Beamte persönlich für die entstandenen Schäden haftbar gemacht wird.

👦🏼

Jugendamt: Verletzung der Aufsichtspflicht führt zu einem Unfall.

Ein Mitarbeiter des Jugendamts verletzt während der Familienbetreuung seine Aufsichtspflicht, was dazu führt, dass ein Kind einen Unfall erleidet. Die entstehenden Behandlungskosten werden ihm angelastet. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen vor finanziellen Konsequenzen und übernimmt die Haftungskosten.

📂

Verwaltung: Versäumte Ansprüche führen zu einem Vermögensschaden.

Versäumt ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung, rechtzeitig Ansprüche seiner Behörde geltend zu machen, können die Forderungen verjähren – mit erheblichen finanziellen Folgen.

📑

Finanzamt: Verzögerter Steuerbescheid führt zu Verlust von Einnahmen.

Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung eines Steuerbescheids zu lange, kann die Steuerschuld verjähren, wodurch dem Staat wichtige Steuereinnahmen entgehen.

💶

Ordnungsamt: Ungerechtfertigte Entscheidungen führen zu Schadenersatz.

Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt Schadenersatz für den entstandenen Gewinnausfall fordern.

Tarifvergleich

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Die Kombination für umfassenden Haftpflichtschutz

Privathaftpflicht

Privathaftpflicht
bis zu 60 Mio. €

Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht
bis zu 60 Mio. €

Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht
bis 25.000 €

Individueller Schutz

Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht ...

haften für Sie bei berechtigten Ansprüchen.

wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

bieten weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.

garantieren Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst oder Beruf.

bieten Leistung bei Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen (bis 5.000 €).

gilt für alle Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst.

Unterschiede zwischen einer Berufs-, einer Dienst
und einer Amtshaftpflichtversicherung

Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen besteht im Anwendungsbereich.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstehen.

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Da der öffentliche Dienst für solche Schäden nicht haftet, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für seine Angestellten zwingend erforderlich.

Amtshaftpflichtversicherung

Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte. Der Leistungsumfang entspricht dem der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der einzige Unterschied liegt in der Bezeichnung: ‘Diensthaftpflichtversicherung’ gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, während ‘Amtshaftpflichtversicherung’ ausschließlich für Beamte verwendet wird.

Unterschiede zwischen Diensthaftpflicht- und
Privathaftpflichtversicherungen

Deckungsbereich

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie bei beruflich verursachten Schäden und Haftungsfällen – etwa wenn Ihnen im Dienst ein Fehler unterläuft, der Dritte finanziell oder rechtlich betrifft.

Die private Haftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden ab, die Ihnen im privaten Alltag passieren. Während die meisten Menschen über eine private Haftpflicht verfügen, denken nur wenige an den beruflichen Schutz. Gerade für Beamte und Beschäftigte mit besonderer Verantwortung kann eine Diensthaftpflicht jedoch sinnvoll sein.

Berufsspezifische Klauseln

Diensthaftpflichtversicherungen enthalten oft berufsspezifische Klauseln, die über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung hinausgehen.

Gerade für Lehrerinnen und Lehrer kann sich z. B. eine Schlüsselversicherung lohnen – denn der Verlust eines Schulschlüssels kann schnell teuer werden, insbesondere wenn ganze Schließanlagen betroffen sind.

Sie streben den Beruf des Lehrers an?

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Diese Aktion gilt während des gesamten Studiums – inkl. Praktika und Vertretungslehrerjobs. Die einzige Voraussetzung ist eine ebenso kostenlose Registrierung bei Fit4Ref.

Über folgenden Link oder mit einem Klick auf dem Logo können Sie sich dort registrieren.

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Häufige Fragen zur
Diensthaftpflichtversicherung

Sie haben noch Fragen?

Dann senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage mit ihrem Anliegen.

Die Privathaftpflicht schützt Sie vor unabsichtlichen Schäden im Privatleben, greift jedoch nicht bei Schäden, die im beruflichen Umfeld entstehen.

Mit einer Kombination aus privater und beruflicher Absicherung sind Sie rundum geschützt – und haben im Ernstfall nur einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ist eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht unverzichtbar.

Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, die durch Fehler im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen – sei es gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Dienstherrn oder Dritten.

Besonders bei grober Fahrlässigkeit können solche Forderungen schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Mit dieser Absicherung stehen Sie auch im Ernstfall auf der sicheren Seite.

Eine Dienst- und Vermögensschadenshaftpflicht ist für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst unverzichtbar. Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, die durch Fehler während Ihrer Tätigkeit entstehen – ob gegenüber Ihrem Dienstherrn, Arbeitgeber oder Dritten.

  • Personenschäden, wenn ein Mensch durch Ihre Unachtsamkeit verletzt wird oder stirbt
  • Sachschäden, wenn Sie grob fahrlässig etwas beschädigen, das jemand anderem gehört.
  • Vermögensschäden, z.B. falls jemand durch Ihre Schuld nicht arbeiten kann und somit kein Gehalt bekommt.
  • Mietsachschäden, wenn Sie z.B.  in angemieteten Räumen Fußböden beschädigen

Besonders bei grober Fahrlässigkeit können die Kosten schnell existenzbedrohende Höhen erreichen. Mit dieser Absicherung bleiben Sie auch im Ernstfall finanziell geschützt und sorgenfrei.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Besonders bei Personenschäden, die zu Krankenhausaufenthalten oder sogar zum Tod führen, können die Ansprüche schnell hohe Summen erreichen. Achten Sie deshalb auf eine ausreichende Versicherungssumme.

Wir beraten Sie gerne und individuell, um den besten Schutz für Sie zu gewährleisten.

Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist besonders wichtig für diejenigen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören beispielsweise:

  • Polizeibeamte
  • Berufsfeuerwehr
  • Lehrer
  • Erzieher
  • Pflegekräfte
  • Juristen
  • Soldaten
  • Zollbeamte
  • Justizbeamte – Angestellte
  • Richter

Um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

  • Deckungsumfang: Die Versicherung sollte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
  • Versicherungssumme: Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme, die hohe Schadenersatzansprüche abdeckt. Ein Schutz von mindestens 5 Mio. € ist empfehlenswert.
  • Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung kann die Prämie senken, führt jedoch im Schadensfall zu höheren Kosten. Wählen Sie eine Höhe, die zu Ihrem Einkommen passt.
  • Leistungen: Die Versicherung sollte Leistungen wie z.B. Schutz bei Schlüsselverlust oder Geräteregress umfassen.
  • Kosten: Der Preis variiert je nach Konditionen. Bei uns erhalten Sie bereits ab 2 € im Monat* eine Kombination aus Dienst- und Privathaftpflichtversicherung.

Lassen Sie sich individuell beraten, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht abgedeckt:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden, die außerhalb des Rahmens des Öffentlichen Dienstes entstanden sind (dienstlich zulässige Tätigkeiten wie Lehre, Mediation oder Gutachten sind mitversichert, auch wenn sie außerhalb des ÖD stattfinden)
  • Schäden, die durch Tätigkeiten verursacht wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen

Ihre Diensthaftpflichtversicherung

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* So haben wir für Sie gerechnet:

Tarif S mit ausgewählter Diensthaftpflicht

Alter: 26 Jahre, Wohnort: 15230, Beziehungsstatus: single
und in den letzten 2 Jahren schadenfrei

Die gewählte Zahlungsweise ist jährlich per Lastschrift und die Selbstbeteiligung beträgt 300 €.

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Diensthaftpflicht

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  • Versicherungssumme bis zu 60 Mio. € 
  • Schlüsselversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Nachhaftung von bis zu 5 Jahren
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Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Finanzielle Sicherheit bei Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter:innen und Beamte
  • Umfassender Schutz nach individuellem Bedarf
Krankenversicherung mit Beihilfe

Krankenversicherung mit Beihilfe

  • Individuell anpassbar an Ihrem Bedarf
  • Als beihilfeberechtigte Person nur die Restkosten absichern
  • Rechnungen einfach per App einreichen
Rechtsschutz für Beamte

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  • Ab 13,73 € pro Monat
  • Ehe-/Lebenspartner & Kinder mitversichert
  • Versicherungssumme bis zu 1 Mio. €

Zur Abwicklung von Schäden benötigen wir Ihre Vertragsnummer, sowie die Art der Versicherung, damit wir diese intern zu ordnen können.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Dokumente hochzuladen.

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